In den letzten Wochen wurden zwei wichtige Entscheidungen im Sport verkündet.
Mit dem Urteil des Schiedsgerichts der Deutschen Institution für
Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) hat DAZN im Streit mit der Deutschen Fußball-Liga
(DFL) um die Medienrechte der Bundesliga überraschend eine Entscheidung zu seinen
Gunsten erreicht, jedenfalls überwiegend. Denn unmittelbare Folge des
Schiedsspruchs ist, dass die DFL das Vergabeverfahren für die Medienrechte
2025/26 bis 2028/29 noch einmal wiederholen muss.
Darüber hinaus hat der EuGH in der Rechtssache Diarra am 4. Oktober 2024 ein
Urteil verkündet, das die gesamte Sportwelt aufgewühlt hat, da noch nicht
absehbar ist, welche Auswirkungen seine Feststellungen letztlich haben werden.
Auf jeden Fall seien drei Regelungen im FIFA Regulations on the Status and
Transfer of Players (RSTP) nicht vereinbar mit der europarechtlich garantierten
Arbeitnehmerfreizügigkeit und dem Kartellverbot des Art. 101 AEUV. Die
Sportrechts-Bubble hat sich in den letzten zwei Wochen schon intensiv an dem
Urteil abgearbeitet. Wir auch.
Viel Spaß mit unserer Folge 40, in deren ersten Teil unser Kollege Christof Elßner
wieder ein willkommener Sparringspartner zum Thema Vergaberechts- und
Schiedsgerichtsfragen war. Die Folge wird zum ersten Mal von unserem neuen
Partner, dem Boorberg Verlag, präsentiert.